iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Neue Tatsachen

Neue Tatsachen nach Fachrichtervotum/Substanziierungspflicht

Rechtsprechung
Patentrecht

O2017_014 v. 10. März 2020

Werden neue Tatsachen und Beweismittel erst nach dem Fachrichtervotum in das Verfahren eingebracht ist dies verspätet, d.h. diese Ausführungen und Dokumente werden nicht berücksichtigt (vgl. Art. 229 ZPO). Die Klägerin hat zudem eine Substanziierungspflicht. Sie muss darlegen, wie die Merkmale gemäss den Patentansprüchen durch die Beklagte verwirklicht werden. Ein pauschaler Verweis auf die Fachinformation des Generikums (Arzneimittel) der Beklagten ist nicht ausreichend. Wurden die Patentansprüche während dem Verfahren geändert, muss die Verwirklichung der neuen Ansprüche dargelegt (substanziiert) werden.
iusNet IP 29.06.2020