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Intellectual Property > Stichwortverzeichnis > Keine Präjudizielle Wirkung Ausländischer Urteile

(keine) präjudizielle Wirkung ausländischer Urteile

Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klassen 16&18)

Rechtsprechung
Markenrecht
„7seven [fig.]“ steht als Widerspruchsmarke der Marke „SEVENFRIDAY“ gegenüber. Das Gericht führt aus, dass die unveränderte Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke durch die jüngere Marke zur Bejahung der Verwechslungsgefahr führt. Vorab wird jedoch das Thema des Nichtgebrauchs behandelt; anschliessend prüft das Gericht die allgemein hinsichtlich Verwechslungsgefahr bekannten Kriterien (massgebliche Verkehrskreise, Gleichartigkeit der betroffenen Dienstleistungen, Zeichenähnlichkeit, Gesamtbetrachtung).
iusNet IGR 30.09.2018

Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klasse 35)

Rechtsprechung
Markenrecht
„7seven [fig.]“ steht als Widerspruchsmarke der Marke „SEVENFRIDAY“ gegenüber. Das Gericht führt aus, dass die unveränderte Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke durch die jüngere Marke zur Bejahung der Verwechslungsgefahr führt. Dennoch prüft es auch die allgemein hinsichtlich Verwechslungsgefahr bekannten Kriterien (massgebliche Verkehrskreise, Gleichartigkeit der betroffenen Dienstleistungen, Zeichenähnlichkeit, Gesamtbetrachtung), was ebenso zur Gutheissung des Widerspruchs führt.
iusNet IGR 30.09.2018