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Irreführungsgefahr

Die Zeichen «LOTERIE ROMANDE» und «JOUEZSPORT ! LOTERIE ROMANDE» sind für Dienste mit Leistungserbringung am Unternehmenssitz schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Für die fraglichen Dienstleistungen der Klasse 41 akzeptiert das BVGer einen Markenschutz trotz Herkunftsangabe «ROMANDE» insoweit, als sie durch die Markeninhaberin mit Sitz in Lausanne erbracht werden und da ihre Zeichnungsberechtigten Schweizer Domizil haben. Bezüglich der untersuchten Waren und Dienstleistungen der Klasse 28 stellt die Angabe demgegenüber einen absoluten Ausschlussgrund dar.
iusNet IP 18.12.2020

Das Zeichen «PAIN DE SUCRE» ist für Uhren und Schmuckprodukte schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Zumal das fragliche – zweifellos französisch-sprachige – Zeichen «PAIN DE SUCRE» kein Element – wie z.B. «mont», «Rio» oder «Brésil» enthält, ist es schwerlich als Hinweis auf den Berg in Rio de Janeiro zu verstehen. Entsprechend steht die Bedeutung als Zuckerhut oder allenfalls für nicht-frankophone Personen diejenige einer originellen Fantasiebezeichnung im Vordergrund, weshalb das Zeichen (entgegen dem IGE) weder als direkte noch als indirekte Herkunftsangabe zu qualifizieren ist.
iusNet IP 22.08.2020