Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist nicht schutzfähig. Zum einen wird es durch einen Teil der Verkehrskreise, nämlich die Spezialisten in Fachgeschäften mit Bezug auf die Waren Schnupftabak bzw. Schnupfpulver als Herkunftsbezeichnung verstanden, weshalb es zum Gemeingut zählt. Zudem ist das Zeichen irreführend, weil sämtliche beanspruchten Produkte nicht aus dieser Stadt stammen.