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Internet

Bundesverwaltungsgericht verwehrt eine nachträgliche Beschwerdebegründung und lässt sich auch von einem Affidavit ohne zusätzlich taugliche Gebrauchsbelege nicht überzeugen

Kommentierung
Markenrecht
Im Schweizer Widerspruchsverfahren reicht anders als teilweise im Ausland die Einreichung einer eidesstattlichen Versicherung (Affidavit) der Widersprechenden nicht aus, um die rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke glaubhaft zu machen, weshalb es in jedem Fall ratsam ist, über das als blosse Parteibehauptung gewürdigte Affidavit hinaus zusätzliche, ergänzende Gebrauchsbelege mit Schweiz-Bezug (Wertschöpfung im Inland) einzureichen.
Fabio Versolatto
iusNet IP 30.08.2021

Die Einrede des Nichtgebrauchs der Widerspruchsmarke «E*trade (fig.)» gegenüber «e trader (fig.)» setzt sich (u.a) wegen Nichteintretens auf die Beschwerde der Widersprechenden definitiv durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Nichteintreten auf die Beschwerde zum Thema Nichtgebrauch aus dem Grunde, dass die Beschwerde selber ungenügend begründet war. Dabei sind insbes. die im Rahmen eines obiter dictum gelieferten grundsätzlichen Hinweise bzw. Kriterien bezüglich des inländischen Markengebrauchs im Zusammenhang mit dem Internet von Interesse. So muss insofern ein direkter Zusammenhang mit der Schweiz bestehen, als der Internetauftritt hier eine ernsthafte Nachfrage auszulösen vermag.
iusNet IP 23.08.2021

«Unverhältnismässig, weil unwirksam»? Zur Verhältnismässigkeit von Zugangssperren im Internet*

Fachbeitrag
Urheberrecht
Technische Zugangssperren zu einzelnen Websites wurden bzw. werden derzeit im Rahmen der Revision verschiedener Erlasse diskutiert. Politisch sind diese sog. Netzsperren umstritten. Auch in der juristischen Lehre werden die Sperren als unverhältnismässig kritisiert, dies namentlich aufgrund ihrer beschränkten technischen Wirksamkeit. Der vorliegende Beitrag untersucht die Frage der Verhältnismässigkeit von Zugangssperren, ohne dabei auf deren technische Grundlagen Bezug zu nehmen.
sic! 07-8/2018

Keine Netzsperren im Urheberrecht

Fachbeitrag
Urheberrecht
Die Rechtsdurchsetzung im Internet ist aufwendig und bleibt oft erfolglos. Das gilt auch (und gerade) für das Urheberrecht. Es erstaunt deshalb wenig, dass die Rechteinhaber nach Alternativen suchen und sich für die Einführung von Netzsperren starkmachen. Solche Sperren werfen allerdings zentrale technische und rechtliche Fragen auf. Dieser Beitrag untersucht, ob und inwiefern die heute verfügbaren Arten von Netzsperren technisch wirksam sind und ob die Einführung solcher Sperren im URG verhältnismässig und mit den geltenden Konzepten des schweizerischen Urheberrechts vereinbar wäre.
sic! 12/2017

Die Passivlegitimation bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen nach Art. 62 Abs. 1 lit. a und b URG – insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Fachbeitrag
Urheberrecht
Die Passivlegitimation bei urheberrechtlichen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen ist mit vielen Unklarheiten verbunden. Diese multiplizieren sich, wenn es zu Urheberrechtsverletzungen im Internet kommt. Im vorliegenden Artikel soll versucht werden, mehr Klarheit zu schaffen. Sowohl auf dogmatischer Ebene als auch für die praktische Anwendung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet.
sic! 09/2017

Inpflichtnahme der Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen: Ist die Umsetzung der Providerhaftung im Vorentwurf vom 15. Dezember 2015 zum URG geglückt?

Fachbeitrag
Urheberrecht
Dieser Beitrag widmet sich den im Vorentwurf vom 11. Dezember 2015 zur Änderung des Urheberrechts präsentierten Neuerungen im Bereich der Providerhaftung. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden auf ihre Praxistauglichkeit und technische Machbarkeit hin untersucht. Wo dies sinnvoll erscheint, wird auf entsprechende Erfahrungen von Gesetzgebern in der EU und den USA rekurriert. Die Autorin ist der Ansicht, dass der Vorentwurf einerseits den Internet-Providern überhöhte Pflichten auferlegt, andererseits den Spezifika urheberrechtsintensiver Branchen nur ungenügend Rechnung trägt.
sic! 04/2017

Providerhaftung – auf dem Weg zum Urheberverwaltungsrecht?

Fachbeitrag
Urheberrecht
Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das Urheberrecht modernisiert und im Namen der Pirateriebekämpfung eine Reihe neuer Pflichten für Internet-Service-Provider eingeführt werden sollen. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Vorschläge vor dem Hintergrund einer Darstellung der Grundzüge der Providerhaftung, also der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Internet-Service-Providern im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen, die von Dritten unter Verwendung ihrer Dienste begangen werden.
sic! 03/2016