Vier Originalversionen von Musikstücken wurden in Musikdosen-Wiedergaben extrem vereinfacht, u.a. durch Weglassung von Text und Varianten in der Wiedergabegeschwindigkeit. Damit wurde der Rahmen eingeholter Wiedergabe-Bewilligungen gesprengt und Urheberrechte an den Originalwerken verletzt, mit Folgen von Schadenersatz etc.