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Gleichartigkeit der Produkte

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.

Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Im Rahmen einer Nichtigkeitsklage des WWF hat das Gericht die Schweizer Marke "PANDAKi" infolge Verwechslungsgefahr mit Marken des WWF für die beanspruchten Produkte als nichtig erklärt. Gestützt auf eine gleichzeitige Unterlassungsklage des WWF wurden der Beklagten im Rahmen der beanspruchten Produkte auch die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der durch die Beklagte benutzten Abbildung eines Pandabären in der Schweiz sowie die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch untersagt.
iusNet IGR 26.11.2018