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Gebührenpflicht

SUISA setzt sich gegen Radio A (Klage und Widerklage) im Wesentlichen durch

Rechtsprechung
Urheberrecht
Die Klage der Radio A.___ AG auf Senderechte etc. gegen die SUISA wird definitiv abgewiesen, weil die Klägerin diese Rechte infolge Kündigung des Lizenzvertrags verloren hatte. Demgegenüber wird die widerklageweise Geltendmachung von Geldforderungen der SUISA teilweise bestätigt: Mangels Angaben pro 2015 durfte die SUISA Schätzungen vornehmen, die schliesslich fiktiv als genehmigt galten. Für 2014 und 2016 waren jedoch Angaben erfolgt, was diesbezüglich zur Rückweisung an die Vorinstanz führt.
iusNet IP 23.08.2021

Weitersendung von Radio- und TV-Programmen in Gästezimmer von Hotels / Gebührenpflicht

Rechtsprechung
Urheberrecht

(2C_685/2016 sowie 2C_806/2016 v. 13.12.2017 – publ. als BGE 143 II 617)

Entgegen einem in die andere Richtung weisendes Urteil (BGE 119 II 51 v. 8.2.l993) kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass sowohl der Wortlaut von Art. 22 Abs. 2 URG sowie die sowohl internationalen als auch nationalen rechtlichen Weiterentwicklung in der Schweiz (Revision des URG) seit 1993 dafür sprechen, dass die technische Weiterleitung von Radio- und TV-Programmen in Hotels in den Bereich ihrer Gästezimmer nicht als gebührenfreier Vorgang im Sinne von Art. 22 Abs. 2 URG qualifiziert werden kann.
iusNet IGR 30.09.2018