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freie Benutzung

Von der «freien Benutzung» zum «künstlerischen Zitat»

Fachbeitrag
Urheberrecht

Der EuGH-Entscheid «Metall auf Metall» aus schweizerischer Sicht

In einem Urteil aus dem Jahre 1959 hat das BGer die Rechts­figur der «freien Benutzung», die es damals nur im deutschen Urheberrechtsgesetz gab, zur ungeschriebenen Norm des schweizerischen ­Urheberrechts erklärt. Der EuGH hat in einem 2019 ergangenen Urteil diese deutsche Regelung für unvereinbar mit der EU-Richtlinie 2001/29 erklärt und sie damit faktisch ausser Kraft gesetzt. Was bedeutet dieser Entscheid für das schweizerische ­Urheberrecht? Der Beitrag plädiert dafür, diese von allem Anfang an problematische Rechtsprechung auf­zugeben und die Zulässigkeit der Übernahme von Elementen vorbestehender Werke in neue Werke nach dem Zitatrecht des Art. 25 URG zu beurteilen.
sic! 07-8/2020