Nachdem das Bundespatentgericht untersucht hat, ob eine der Schweizer Klägerinnen aufgrund des Distributionsvertrags passivlegitimiert war, greift es die kürzlich ergangene Entscheidung 4A_541/2017 vom 8. Mai 2018 des Bundesgerichtes wieder auf. In diesem Zusammenhang erfolgt eine sorgfältige Analyse des «Aufgabe-Lösungs-Ansatzes».