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Fälschung

Die A.__Gruppe klagt erfolgreich gegen das Internetangebot einer Uhrenfälschung

Rechtsprechung
Markenrecht
Beim fraglichen Uhrenmodell der Beklagten ging es offensichtlich um eine Fälschung. Angesichts der hohen Preislage für die Originaluhren erachtete das Gericht die für eine Klage nötige Streitsumme ohne weiteres als erreicht. Mit der Fälschung verletzte die Beklagte sowohl Design- als auch Lauterkeitsrecht. Dass sie kein einziges Modell der Fälschungen tatsächlich verkaufte, erweist sich als unbedeutend angesichts der Tatsache, dass sie dieses Modell in ihrer Internet-Boutique angeboten hatte.
iusNet IP 27.02.2024

Die bekannten Uhrenmarken der A.__ SA wurden durch die B.__ SA widerrechtlich für Abänderungen der Originalprodukte verwendet

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Markenrecht
Das Gericht heisst die Klage bezüglich der im Urteil zu behandelnden Themen gut. Dabei steht im Vordergrund, dass die Beklagte zum eigenen Vorteil Zeichen der Klägerin missbrauchte. Eine Verwirkung des Schutzes der klägerischen Marken wird verneint. Im Rahmen ihrer Werbung ist es Dritten grundsätzlich erlaubt, die Marke eines Originalproduktes für den Wiederverkauf oder Unterhalts- sowie Reparaturarbeiten zu verwenden, wenn die Bezugnahme klar im Zusammenhang mit ihrem eigenen Angebot erfolgt.
iusNet IP 25.06.2023