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Ergänzende Schutzzertifikate

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht | Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

Fachbeitrag
Für den Bereich der kollektiven Rechtewahrnehmung sind gerichtliche Klarstellungen erfolgt. So ist festgestellt worden, dass Organpersonen eines Vereins, die aufgrund ihrer Tätigkeiten Vergütungen hätten abrechnen müssen, gestützt auf die allgemeinen Grundsätze der persönlichen Haftung von Organpersonen bei schuldhaftem Verhalten auch persönlich für Urheberrechtsvergütungen haften können.
SJZ-RSJ 18/2021 | S. 875

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikates (ESZ) - Erstmals spricht das Bundesgericht einem ESZ einen Schutzbereich zu

Kommentierung
Patentrecht
In Einklang mit dem Bundespatentgericht spricht auch das Bundesgericht einem ESZ einen Schutzbereich zu und führt dabei aus, dass der Schutz eines ESZ nicht auf die in der Zulassung genannten Salze beschränkt sei, sondern sich auch auf andere Salze (Derivate) erstrecke, sofern das Generikum dieselbe pharmakologische Wirkung hat. Die Auffassung des Bundespatentgerichts wurde somit sowohl betreffend die Schlussfolgerung (ESZ verletzt), wie auch in Bezug auf das massgebende Beurteilungskriterium (gleiche pharmakologische Wirkung) vom Bundesgericht bestätigt.
Matthias Steinlin
iusNet IP 25.02.2020

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikates (ESZ)

Rechtsprechung
Patentrecht
Wie einem Patent, kommt auch einem ergänzenden Schutzzertifikat ein Schutzbereich zu. Dies bestätigte das Bundesgericht im Urteil BGer 4A_274 vom 26. November 2019. Enthält ein Generikum ein anderes Salz als das Originalpräparat, fällt dessen Benutzung dennoch in den Schutzbereich des ESZ, sofern das Generikum dieselbe pharmakologische Wirkung hat. Die Auffassung des Bundespatentgerichts wurde somit sowohl betreffend die Schlussfolgerung (ESZ verletzt), wie auch in Bezug auf das massgebende Beurteilungskriterium (gleiche pharmakologische Wirkung) vom Bundesgericht bestätigt.
iusNet IP 25.02.2020

Prüfung der Nichtigkeit eines ESZ bei Nichteinhaltung der Antragsfrist bzw. bei einem fehlerhaften Wiedereinsetzungsgesuch

Kommentierung
Patentrecht
Nach Feststellung des abschliessenden Charakters von Art. 140k PatG hat das BGer entschieden, dass die Nichteinhaltung der Antragsfrist gemäss Art. 140f PatG bzw. die fehlerhafte Wiedereinsetzung gemäss Art. 47 PatG nicht unter einen Nichtigkeitsgrund gemäss Art. 140k PatG subsumiert werden kann. Es ist im Übrigen zum Schluss gekommen, dass auch nach den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen hier keine nichtige Verfügung vorliegt.
Gilles Aebischer
iusNet IP 24.08.2019

Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu, der sich zudem anhand des Erzeugnisbegriffs bestimmt

Kommentierung
Patentrecht
Wie einem Patent, kommt auch einem ergänzenden Schutzzertifikat ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs, der sich seinerseits am Heilmittelrecht orientiert. Der Schutzbereich des Zertifikats umfasst den Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform, sofern diese keine unerwartete zusätzliche oder andere Wirkung zeigt.
Matthias Steinlin
iusNet IP 23.06.2019

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikats

Rechtsprechung
Patentrecht

O2017_023 v. 3. Mai 2019

Wie einem Patent, kommt auch einem ergänzenden Schutzzertifikat ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs, der sich seinerseits am Heilmittelrecht orientiert. Der Schutzbereich des Zertifikats umfasst den Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform, sofern diese keine unerwartete zusätzliche oder andere Wirkung zeigt. 
iusNet IP 23.06.2019

Prüfung der Nichtigkeit eines ESZ bei Nichteinhaltung der Antragsfrist bzw. bei einem fehlerhaften Wiedereinsetzungsgesuch

Rechtsprechung
Patentrecht
In diesem Urteil hat das BGer die Rechtsfrage beurteilt, ob die Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung eines ergänzenden Schutzzertifikats bzw. eine fehlerhafte Wiedereinsetzung in diese Frist zur Nichtigkeit des Zertifikats führt. Nach Feststellung des abschliessenden Charakters von Art. 140k PatG hat das BGer entschieden, dass die Nichteinhaltung der Antragsfrist gemäss Art. 140f PatG bzw. die fehlerhafte Wiedereinsetzung gemäss Art. 47 PatG nicht unter einen Nichtigkeitsgrund gemäss Art. 140k PatG subsumiert werden kann. Es ist im Übrigen zum Schluss gekommen, dass nach den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen keine nichtige Verfügung vorliegt.
iusNet IP 23.06.2019

Praxisänderung im Bereich der Voraussetzungen für Ergänzende Schutzzertifikate

Rechtsprechung
Patentrecht
Zum Thema des Ergänzenden Schutzzertifikats (ESZ) ist gemäss Bundesgericht eine Praxisänderung angezeigt: Es soll nicht mehr die Verletzungstheorie, sondern die durch den EuGH vorgezogene Offenbarungstheorie gelten. Im konkreten Fall wird diese neue Betrachtungsweise jedoch infolge Nicht-Rückwirkung dieser Praxisänderung auf das bereits erteilte ESZ nicht angewandt.
iusNet IGR 30.09.2018