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Deutschland

Änderungen betreffend Markennutzung im Verhältnis Deutschland - Schweiz ab Juni 2022

Kommentierung
Markenrecht
Mit Note vom 30. April 2021 kündigte Deutschland das Übereinkommen CH/D mit Wirkung zum 31. Mai 2022. Ab dem 01. Juni 2022 können sich Markeninhaber in Deutschland und der Schweiz nicht mehr auf die Benutzungsfiktion des Übereinkommens CH/D berufen. Mit der Kündigung des Übereinkommens CH/D wird das Territorialitätsprinzip im Markenrecht betont. Für altrechtliche Fälle behalten das Übereinkommen CH/D und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts i.S. Prosegur zumindest vorübergehend Bedeutung.
Brigitte Bieler
iusNet IP 24.04.2022

Neuerungen im EU-Markenrecht per 14. Januar 2019

Gesetzgebung
Markenrecht
Mit Wirkung ab dem 14. Januar 2019 publizierte das deutsche Patent- und Markenamt einen Überblick zu wichtigen Neuerungen im Zusammenhang mit der europäischen Markenrechts-Richtlinie. Dazu gehören einerseits Änderungen materiell-rechtlicher Natur und anderseits interessante Einzelheiten zum Verfahrensrecht, insbesondere zum Widerspruchsverfahren.
iusNet IGR 16.12.2018