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Unterscheidung zwischen Ausschluss von der Patentierbarkeit und erfinderischer Tätigkeit nach EPÜ 2000

Rechtsprechung
Patentrecht
Die Frage des Ausschlusses von der Patentierung ist von der Frage der erfinderischen Tätigkeit zu trennen. Eine Erfindung ist dann nicht von der Patentierung ausgeschlossen, wenn sie mindestens ein technisches Merkmal umfasst.
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