Angesichts des für die massgebenden Verkehrskreise im Vordergrund stehenden Wortelementes «zara» in allen zu vergleichenden Marken besteht insbesondere aufgrund der Zeichenähnlichkeit eine relevante Verwechslungsgefahr. Abgesehen davon wurde das Argument des Nichtgebrauchs des älteren Zeichens glaubhaft widerlegt.