Die Zurverfügungstellung von Amazon-Online-Plattformen für den Verkauf von Louboutin-Markenprodukten durch Dritte, die ihrerseits Louboutin-Markenrechte verletzen, kann unter gewissen Voraussetzungen als Markenrechtsverletzung durch Amazon gelten. Dies insbesondere, wenn die üblichen Nutzer der Plattform den Eindruck gewinnen können, Amazon vertreibe die auf ihrer Plattform enthaltenen Angebote im eigenen Namen und für eigene Rechnung.