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Böswilligkeit

Das Zeichen «La Irlandesa» ist nichtig, weil es einen irreführenden Produktebezug auf Irland herstellt

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Marke «La Irlandesa» wies in der Periode vor der in Rede stehenden Anmeldung einen tatsächlichen Bezug zu Irland als Herkunftsort von beanspruchten Produkten auf. Im Zeitpunkt der hier zu beurteilenden Anmeldung traf dies jedoch nicht mehr zu. Vielmehr wollte die Anmelderin auf irreführende Weise weiterhin Nutzen aus der ehemaligen Geschäftsbeziehung ziehen; das Zeichen ist daher - als böswillig irreführend beabsichtigt - nichtig.
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