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Ausführbarkeit

In Sachen «Fulvestrant» kritisiert das BGer die fehlende Offenbarung einer ausführbaren Lösung

Rechtsprechung
Patentrecht
Das BGer übernimmt den sog. Aufgaben-Lösungs-Ansatz. Dabei folgert es mit Bezug auf den im Vordergrund stehenden wissenschaftlichen Aufsatz als nächstliegendem Stand der Technik, dass darin gar keine technische Lehre bzw. ausführbare Lösung offenbart werde, weshalb die Vorinstanz einen neuen Entscheid aufgrund einer objektiv zutreffenden Aufgabe zu fällen habe.
iusNet IP 26.02.2019

Bedeutung des "Stand der Technik" für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit

Rechtsprechung
Patentrecht
Das zum Stand der Technik verwendete Dokument muss eine ausführbare technische Lehre enthalten, um damit die Prüfung gemäss dem "Aufgabe-Lösungs-Ansatz" zu ermöglichen, ob das untersuchte Patent auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht.
iusNet IGR 28.09.2018