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Anspruchsidentität

Keine Sicherstellung der Parteientschädigung

Rechtsprechung
Patentrecht

O2020_004 v. 3.3.2021

Gemäss Art. 99 Abs. 1 lit. d ZPO hat die klagende Partei auf Antrag der beklagten Partei für deren Parteientschädigung Sicherheit zu leisten, wenn andere Gründe (als die in Art. 99 Abs. 1 lit. a bis c genannten) für eine erhebliche Gefährdung der Parteientschädigung bestehen. Dabei verlangt Art. 99 Abs. 1 lit. d ZPO den Beweis einer erheblichen Gefährdung der Einbringlichkeit der Parteientschädigung, die in ihrem Ausmass mit den in den lit. a bis c genannten konkreten Kautionsgründen vergleichbar ist.
iusNet IP 29.06.2021

Nichteintreten auf Widerklage auf Patentverletzung mangels Prozessvoraussetzung

Rechtsprechung
Patentrecht
Das Gericht tritt auf eine Klage ein, sofern die Sache nicht anderweitig rechtshängig ist (Art. 59 Abs. 1 lit. d ZPO). Im Parallelverfahren O2017_024 wird ein allgemeinerer Anspruch geltend gemacht, der den hier im Widerklageverfahren geltend gemachten Anspruch vollständig umfasst. Damit liegt Anspruchsidentität vor. Auf die Widerklage ist demnach nicht einzutreten.
iusNet IP 21.12.2020