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Alte Vorveröffentlichungen

Auch alte Dokumente sind bei der Beurteilung der Nichtigkeit eines Patents zu berücksichtigen

Kommentierung
Patentrecht
Das Bundesgericht bestätigt im Entscheid 4A_282/2018 seine Rechtsprechung, wonach alle öffentlich zugänglichen Daten, insbesondere auch alte Dokumente, zum Stand der Technik gehören. Die technische Prüfung der Erfindung erfordert die Berücksichtigung mehrerer Aspekte. Das Alter der Dokumente allein sollte daher nicht als entscheidend für die Beurteilung des Standes der Technik angesehen werden.
Gilles Aebischer
iusNet IP 22.04.2019

Nichtigkeit eines Patents wegen Fehlens der erfinderischen Tätigkeit - Berücksichtigung eines jahrhundertealten Dokuments bei der Bestimmung des Standes der Technik

Rechtsprechung
Patentrecht
Das Bundesgericht bestätigt seine Rechtsprechung, wonach alle öffentlich zugänglichen Daten, insbesondere auch alte Dokumente, zum Stand der Technik gehören. Die technische Prüfung der Erfindung erfordert die Berücksichtigung mehrerer Aspekte. Das Alter der Dokumente allein sollte daher nicht als entscheidend für die Beurteilung des Standes der Technik angesehen werden. Es ist auch zu prüfen, ob die Erfindung, die Gegenstand des alten Dokuments ist, ungenutzt geblieben ist, so dass der Fachmann sie nicht mehr berücksichtigen würde.
iusNet IP 22.04.2019