Der Verkauf von Schokoladenkugeln durch Aldi wird wegen Ähnlichkeit mit LINDOR-Kugeln vorsorglich verboten
Die besondere Nähe der Verpackung von durch Aldi angebotenen Moser-Roth-Kugeln zur Verpackung der LINDOR-Kugeln von Lindt & Sprüngli führt zu einem vorsorglichen Verkaufsverbot zu Lasten von Aldi über die Weihnachtszeit 2024. Dabei ist unbeachtlich, dass die Moser-Roth-Kugeln in einer Zusatz-Verpackung angeboten werden.
«one» setzt sich gegen «Certo!One» für Kreditkartendienste weder nach UWG noch nach MSchG durch
Das Gericht weist ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen im Sinne eines Verbots der Verwendung von «Certo!One» u.a. wegen Verwechslungsgefahr in Bezug auf die Marken «one» sowie «one VISECA» ab. Dies sowohl aus lauterkeits- als auch aus markenrechtlichen Gründen.