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Eine Garage mit Angeboten betr. BMW-Fahrzeuge verwendet u.a. «BMW» rechtswidrig

Eine Garage mit Angeboten betr. BMW-Fahrzeuge verwendet u.a. «BMW» rechtswidrig

Rechtsprechung
Markenrecht

Eine Garage mit Angeboten betr. BMW-Fahrzeuge verwendet u.a. «BMW» rechtswidrig

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Die B.__ AG ist eine Autogarage mit Aktivitäten in Handel, Unterhalt und Reparatur sowie Tuning von BMW- und/oder MINI-Fahrzeugen. Von 1988 bis zum 31. Dezember 2003 war die B.__ AG autorisierte BMW-Händlerin. Zwischen 2014 und 2017 kam es mehrmals vor, dass Kunden der B.__ AG diese für eine offizielle BMW-Händlerin, BMW-Partnerin oder BMW-Vertreterin hielten. Am 7. April 2017 klagte die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft gegen die B.__ AG wegen UWG sowie MSchG verletzender Verwendung diverser Bezeichnungen sowie Domainnamen etc. mit Bezugnahme auf Marken und/oder Produkte von BMW (z.B. die Wortmarken «BMW» sowie «MINI» für Motorfahrzeuge oder die Wortmarke «BMW Service»). 

Weitgehende Gutheissung der Klage

Vorbemerkung: Das Urteil enthält formalrechtliche Passagen z.B. zu Noven, Klageänderungen, Rechtsschutzinteresse von Klagenden sowie Ausstandsbegehren, und Anspruchsverwirkung, welche untenstehend – da allgemeines Verfahrensrecht betreffend – nicht aufgegriffen werden. Die Vorwürfe der Klägerin enthalten eine ganze Serie von Sachverhalts-Elementen (Verwendung als Logo etc.), aus welcher...

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