Z2 2922 24.pdf Rechtsprechung Das Zeichen «A.__» ist infolge Markenanmassung des Beklagten auf die Klägerin zu übertragen Das Zeichen «A.__» ist infolge Markenanmassung des Beklagten auf die Klägerin zu übertragen
Das Zeichen «A.__» ist infolge Markenanmassung des Beklagten auf die Klägerin zu übertragen Das Zeichen «A.__» ist infolge Markenanmassung des Beklagten auf die Klägerin zu übertragen