iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Fachbeitraege > Marktabgrenzung und Label Anwendung Von Arzneimitteln

Marktabgrenzung und Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln

Marktabgrenzung und Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln

Fachbeitrag

Marktabgrenzung und Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln


Lukas Herforth *

Im Pharmabereich umfasst ein ­sachlich relevanter Markt regel­mässig alle Arzneimittel, die für eine bestimmte medizinische Behandlung zugelassen sind. Der so definierte Produktmarkt kann zusätzlich Arzneimittel umfassen, deren Zulassung eine solche Behandlung nicht vor­sehen, die aber dennoch zu diesem Zweck eingesetzt werden (sog. ­Off-Label-Anwendung). Wurde die Rechtmässigkeit einer Off-Label-­Anwendung von der zuständigen Heilmittelbehörde geprüft, so ist ihr Prüfergebnis von den Wettbewerbsbehörden zu berücksichtigen und dessen Auswirkung auf die Angebots- und Nachfragestruktur zu ermitteln.

Wettbewerbsbeschränkungen in­ Lizenzverträgen sind nur zulässig, wenn sie den Charakter einer ob­jektiv notwendigen Beschränkung ­haben. Der Umstand, dass der Hauptzweck einer Lizenzvereinbarung ohne die Abrede nur schwerer durchführbar oder weniger rentabel wäre, genügt nicht, um eine Beschränkung als objektiv notwendig und die ­Abrede als zulässig rechtfertigen zu können.

Dans le secteur pharmaceutique, un marché de produits pertinent inclut régulièrement tous les médicaments...

sic! 1/2019

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.