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Objektiv notwendige Beschränkungen

Marktabgrenzung und Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln

Fachbeitrag

Zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 23. Januar 2018 in Sachen Roche & Novartis (C-179/16)

Im Pharmabereich umfasst ein ­sachlich relevanter Markt regel­mässig alle Arzneimittel, die für eine bestimmte medizinische Behandlung zugelassen sind. Der so definierte Produktmarkt kann zusätzlich Arzneimittel umfassen, deren Zulassung eine solche Behandlung nicht vor­sehen, die aber dennoch zu diesem Zweck eingesetzt werden (sog. ­Off-Label-Anwendung).
sic! 1/2019