HG200048-O.pdf Rechtsprechung «Airport Taxi Zürich Kloten AG» setzt sich firmenrechtlich gegen «FLUGHAFEN TAXI ZÜRICH AG» (und Übersetzungen) durch «Airport Taxi Zürich Kloten AG» setzt sich firmenrechtlich gegen «FLUGHAFEN TAXI ZÜRICH AG» (und Übersetzungen) durch Kommentierung Auch wenn Firmen als wesentliche Bestandteile nur gemeinfreie Sach- und Ortsbezeichnungen enthalten, stehen diese unter dem Schutz des Ausschliesslichkeitsanspruchs Auch wenn Firmen als wesentliche Bestandteile nur gemeinfreie Sach- und Ortsbezeichnungen enthalten, stehen diese unter dem Schutz des Ausschliesslichkeitsanspruchs
«Airport Taxi Zürich Kloten AG» setzt sich firmenrechtlich gegen «FLUGHAFEN TAXI ZÜRICH AG» (und Übersetzungen) durch «Airport Taxi Zürich Kloten AG» setzt sich firmenrechtlich gegen «FLUGHAFEN TAXI ZÜRICH AG» (und Übersetzungen) durch
Auch wenn Firmen als wesentliche Bestandteile nur gemeinfreie Sach- und Ortsbezeichnungen enthalten, stehen diese unter dem Schutz des Ausschliesslichkeitsanspruchs Auch wenn Firmen als wesentliche Bestandteile nur gemeinfreie Sach- und Ortsbezeichnungen enthalten, stehen diese unter dem Schutz des Ausschliesslichkeitsanspruchs
Auch wenn Firmen als wesentliche Bestandteile nur gemeinfreie Sach- und Ortsbezeichnungen enthalten, stehen diese unter dem Schutz des Ausschliesslichkeitsanspruchs