iusNet IP express 1.1/2021
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] Unser erster Express Newsletter richtet das Augenmerk auf zwei Eintscheide, die im März dieses Jahres ergangen sind: In Einklang mit der Vorinstanz hält das BVGer in B-4260/2020 fest, dass das Bildelement des fraglichen Zeichens, die an sich banale Abbildung von Kakaofrüchten, den beschreibenden Sinnhehalt von „100% PURE CACAO FRUIT WHOLEFRUIT“ noch verstärkt. Das Zeichen ist somit nicht unterscheidungsfähig und daher vom Markenschutz ausgeschlossen. In 4A_361/2020 „SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT“ bestätigt das BGer den Entscheid des BVGer bezüglich Herkunftsangaben, wonach die neue Praxis des IGE, auch bei Dienstleistungen die Einschränkung auf eine schweizerische Herkunft zu verlangen, zu weit geht. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen wertvolle Hinweise für die Praxis gegeben zu haben. |
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