iusNet IP 6/2024
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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Im letzten Newsletter dieses Jahres möchten wir auf interessante Entscheide die auf Bundes- sowie kantonaler Ebene erschienen sind, hinweisen. Das BGer bestätigt in 4A_145/2024 betr. „Feuerringe“ die Beurteilung der Vorinstanz bezüglich Geldansprüchen des Klägers, soweit in den betroffenen Vorverfahren auf Verletzungen von Urheberrecht erkannt worden war. In 4A_2_166/2024 dringen die von der Klägerin geltend gemachten Ansprüche auf die Zeichen «GLUBSCHI» sowie «GLUBSCHIS» – entgegen der Vorinstanz – nicht durch. |
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