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iusNet IP 6/2020

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Der Dezember Newsletter bringt zum Jahresschluss eine vielfältige Palette interessanter Informationen sowohl auf Bundes- als auch auf kantonaler Ebene sowie im internationalen Bereich.

In der Rubrik Rechtsprechung hatte sich das BGer unter anderem im Bereich Markenrecht mit der Frage des Zentralangriffs gemäss Madrider Protokoll zu befassen. Im Patentrecht ging es um die Frage der Nichtigkeit eines Patents aufgrund einer Änderung der Patentanmeldungen.

Bezüglich der Rechtsprechung des BVGer sei auf zwei Entscheide hingewiesen: Im einen befand das Gericht, das Zeichen „QR-Code (fig.)“ mit einem Kreuz in dessen Mitte, sei entgegen der Ansicht des IGE schutzfähig. In zwei französischsprachigen Entscheiden ging es um die Frage des Markenschutzes trotz der Herkunftsangabe „ROMANDE“.

 

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