iusNet IP 6/2019
iusNet IP 6/2019
iusNet IP 6/2019
[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] Zum Abschluss dieses Jahres informiert Sie iusNet Immaterialgüterrecht über interessante Entscheide, die seit dem letzten Newsletter ergangen sind. Darunter befinden sich ein französischsprachiges Urteil, Urteile aus den Bereichen des Marken- und Firmenschutzes, des Patentrechts sowie des Urheberrechts, drei davon betreffen das internationale Umfeld. Das BGer hatte im Fall der accroma labtec AG die firmenrechtliche Verwechselbarkeit mit den klägerischen Firmen, die den Wortbestandteil „Archroma“ in ihren Firmennamen verwenden, zu prüfen. |
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.