iusNet IP 4/2024
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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Gerne verweisen wir auf interessante Enscheide aus dem Bereich des Markenrechts, die sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene in den Sommermonaten ergangen sind. Auf nationaler Ebene hatte sich das BVGer mit der Thematik der Verwechslungsgefahr zu befassen, so in «Like (fig.)» gegen «Daumen hoch (fig.)», «Cannamed» gegen «Swiss CannaMed (fig.)», «TRAUMAGEL» gegen «TRAUMEEL» und « Burger King» gegen «Burek BK King (fig.)». Ferner bestätigt das Gericht den Gemeingutcharakter und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft für das Zeichen «inTime AGILE LOGISTICS (fig.)» sowie für die dreidimensionale Darstellung eines medizinischen Inhalators. In Bezug auf «ALPSTEIN» befand das Gericht, dass für die betroffenen Milchprodukte das Zeichen als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts ist. |
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