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iusNet IP 4/2021

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Auch während der Sommerpause ergingen interessante Urteile. Der August Newsletter fokussiert auf die Rechtsprechung des Bundes – einschliesslich dreier französischsprachiger Entscheide und eines Entscheids auf internationaler Ebene. Weitere Entscheide finden Sie auf der Homepage iusNet Intellectual Property.

So hatte sich das Bundesgericht mit Senderechten gegen die SUISA zu befassen. Das Bundesverwaltungsgericht auf dem Gebiet des Markenrechts mit Fragen zum Thema der geografischen Angaben, dem Schutz der Rotkreuzembleme, der Verwendung des Namens „Tissot“ sowie der Widerspruchsmarken „Canna fig.“ und „PROSEGUR“.

Auf internationaler Ebene befand das Europäische Gericht, dass ein Lippenstift von Guerlain dank originellem Design EU-markenschutzfähig ist. 

 

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