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iusNet IP 2/2019

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Der April Newsletter iusNet Immaterialgüterrecht behandelt schwergewichtig Entscheide im Bereich des Markenrechts einschliesslich eines Entscheids übertragen aus der Originalsprache Französisch, ebenfalls einen aus dem Französischen übertragen Entscheid zum Patentrecht, einen Entscheid zum URG, sowie einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofs. 

Zum Patentrecht bestätigt das Bundesgericht seine Rechtsprechung, wonach alle öffentlich zugänglichen Daten, insbesondere auch alte Dokumente, zum Stand der Technik gehören, mithin bei der Bestimmung des Standes der Technik zu berücksichtigen sind. Diesem Entscheid ist auch eine eingehende Kommentierung gewidmet. Eine weitere Kommentierung setzt sich mit dem Fall der Marke «POSTAUTO» kritisch auseinander.

 

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