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iusNet IP 1/2023

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Der Februar Newsletter fokussiert unter anderem auf folgende Urteile, eine Kommentierung sowie Hinweise auf rechtliche Grundlagen:

Das BGer bestätigt im französischsprachigen Urteil 4A_227/2022, dass die Urheberrechte an Software, welche die Beschwerdeführerin als Angestellte der Universität Lausanne entwickelt hatte, an die Universität fallen; im gleichsprachigen Entscheid 4A_509/2021 hatte sich das Gericht mit dem Zeichengebrauch für den Export zu befassen. 

 «Zwei Kreise (fig.)» setzt sich im Vergleich zu «Savl (fig.)» trotz relevanter Produkte-, jedoch infolge fehlender Zeichenähnlichkeit vor dem BVGer nicht durch.

 

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