iusNet IP 1/2023
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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Der Februar Newsletter fokussiert unter anderem auf folgende Urteile, eine Kommentierung sowie Hinweise auf rechtliche Grundlagen: Das BGer bestätigt im französischsprachigen Urteil 4A_227/2022, dass die Urheberrechte an Software, welche die Beschwerdeführerin als Angestellte der Universität Lausanne entwickelt hatte, an die Universität fallen; im gleichsprachigen Entscheid 4A_509/2021 hatte sich das Gericht mit dem Zeichengebrauch für den Export zu befassen. «Zwei Kreise (fig.)» setzt sich im Vergleich zu «Savl (fig.)» trotz relevanter Produkte-, jedoch infolge fehlender Zeichenähnlichkeit vor dem BVGer nicht durch. |
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