iusNet IP 1/2022
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] Der Februar Newsletter stellt schwergewichtig Entscheide aus dem Bereich des Markenrechts vor, die sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene ergangen sind. So hatte sich das BVGer unter anderem bezüglich der Entscheide VISARTIS und PIERRE DE COUBERTIN mit der Frage des Nichtgebrauchs zu befassen. Die Verwechslungsgefahr betreffend, hiess das Gericht im Falle der Marken BAROCCO vs. La Barocca die Beschwerde entgegen der Vorinstanz gut. Zum selben Ergebnis kommt das Gericht, ebenfalls entgegen der Vorinstanz, die Widerspruchsmarke EQ betreffend. Ferner bestätigt das Gericht den Entscheid der Vorinstanz, wonach der Begriff FACTFULNESS dem Gemeingut zuzurechnen ist. Das Bundespatentgericht behandelte im französischsprachigen Entscheid S02021_007 v. 4.1.2022 die Frage des Schutzes der veröffentlichten europäischen Patentanmeldung. |
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