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iusNet IP 1/2021

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Der Februar Newsletter bringt eine Anzahl facettenreicher Entscheidungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

So hatte das BGer unter anderem in zwei Entscheiden denselben Sachverhalt bezüglich der Zeichen  „Lumimart fig.“ und „Luminarte“ einerseits unter markenrechtlichen Aspekten und andererseits aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen. Ferner befand das BGer, dass der Importeur von Waren mit Helvetia-Symbolen oder falschen Hinweisen die Einziehung und Tragung von Verfahrenkosten riskiert.

Das BVGer hatte unter anderem entschieden, dass sich trotz der grossen Ähnlichkeit der Zeichen die Widerspruchsmarke „ECOWATER CHC“ gegen das Zeichen „ECOAQUA“ nicht durchsetzt, sich jedoch das Zeichen „DPAM“ gegen „DMAP” insb. wegen des Akronym-Charakters beider Wortmarken durchsetzt. 

 

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