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Die Anwendbarkeit des GT 12 auf Catch-up-TV von Programmen des Pay-TV

Fachbeitrag
Urheberrecht

Die Anwendbarkeit des GT 12 auf Catch-up-TV von Programmen des Pay-TV

Die ESchK genehmigte mit den Beschlüssen vom 30. November 2012 bzw. 17. Dezember 2012 im Ge­nehmigungsverfahren betreffend den Gemeinsamen Tarif 12 (GT 12) den revidierten GT 12 (Vergütung für die Gebrauchsüberlassung von Set-Top-Boxen mit Speicher und vPVR), welcher per 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Dabei kommt die ESchK zum Schluss, dass es sich bei Catch-up-TV um einen Anwendungsfall der Verwendung zum Eigengebrauch handelt und Catch-up-TV damit der zwingenden Kollektivverwertung ­untersteht. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit den Erwägungen der ESchK auseinander und geht unter Berücksichtigung des «Bibliotheks­lieferdienst»-Urteils des Bundesgerichts vom 28. November 2014 der Frage nach, ob sich der Tarif ausschliesslich auf Programme des frei empfangbaren Fernsehens (Free-TV) bezieht oder ob er ebenfalls auf Programme des Abonnementsfernsehens (Pay-TV) anwendbar ist.
sic! 10/2015

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

Fachbeitrag
Patentrecht

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

Im genannten Aufsatz der wurde der Weg der Rechtsprechung des EPA zur Priorität bis heute aufgezeigt sowie die Probleme, die infolge Selbstkollision mit eigenen Anmeldungen der gleichen Patentfamilie unter dieser etablierten Rechtsprechung entstehen. Zudem wurde die neuere Rechtsprechung der Technischen Beschwerdekammern des EPA vorgestellt, die einen Ausweg aus dieser Problematik vorschlägt, aber im Widerspruch zur etablierten Rechtsprechung steht, und es wurden Werkzeuge vorgeschlagen, die diese neuere Rechtsprechung für die Praxis anwendbar machen. Im Aufsatz wurde bereits an­gekündigt, dass eine Technische Beschwerdekammer eine Vorlage für die Grosse Beschwerdekammer zu dieser Thematik in Ausarbeitung hat. Diese Technische Beschwerdekammer hat nun kürzlich die Zwischenentscheidung gefällt, eine solche Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer zu machen, und die Entscheidung und die Vorlagefragen sollen in Ergänzung des genannten Aufsatzes kurz vorgestellt werden.
sic! 10/2015

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

Fachbeitrag
Patentrecht

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

Die durch Rechtsprechung etablierte, vergleichsweise strenge Sichtweise des EPA zur materiellen Gültigkeit eines Prioritätsanspruchs hat bei den häufig auftretenden verallgemeinernden Änderungen der Nach- zur Prioritätsanmeldung in den letzten Jahren kontroverse Folgen gezeitigt: So haben zunächst Beschwerdekammern des EPA wegen ungültiger Prio­rität die Selbstkollision der europä­ischen Nachanmeldung mit der eigenen Prioritätsanmeldung für möglich erklärt, dann wurde in einer nächsten Welle die Selbstkollision zwischen Stamm- und Teilanmeldungen eröffnet. Diese Rechtsprechung erschwert oder verunmöglicht sogar teilweise den Aufbau effektiven Patentschutzes und hat entsprechend eine intensive und kontroverse Diskussion ausgelöst. Einzelne kürzlich ergangene Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA haben nun mit einem neuen Ansatz zur Priorität einen kreativen Ausweg aufgezeichnet, stehen aber in gewissem Widerspruch zur früheren Rechtsprechung, was Rechtsunsicherheit erzeugt. Eine Beschwerdekammer hat nun in einem Fall angezeigt, die Sache der Grossen Beschwerdekammer zur Bereinigung vorzulegen.
sic! 09/2015

EuGH: Neues und weniger Neues zur Privatkopievergütung – insbesondere zu ihrem Verhältnis zu individuell vereinbarten Vergütungen und zu technischen Schutzmassnahmen

Fachbeitrag

EuGH: Neues und weniger Neues zur Privatkopievergütung – insbesondere zu ihrem Verhältnis zu individuell vereinbarten Vergütungen und zu technischen Schutzmassnahmen

Der EuGH erhielt im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erneut Gelegenheit, seine – mit dem Padawan-Entscheid eingeleitete – Rechtsprechung zu den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für mitgliedstaatliche Privatkopievergü­tungen zu verfeinern. Angeschnitten wurde dabei auch deren Verhältnis zu technischen Schutzmassnahmen und zu Vergütungen, die von den ­Privaten für an sich freigestellte Nutzungen auf individualvertraglicher Grundlage gezahlt werden. In diesen Schnittstellenbereichen zwischen urheberrechtlichen Schranken und nicht kongruenten tatsächlichen Nutzungsumfeldern stellen sich Fragen, deren Beantwortung unmittelbar mit der Rechtsnatur der Privatvervielfältigungsschranke zusammenhängen. Der EuGH gibt auf diese Fragen zwar keine abschliessenden Antworten, sondern verweist auf die mitgliedstaatlichen Regelungen. Nichtsdestotrotz gibt der Entscheid Anlass, die diesbezügliche – nur zum Teil geklärte – Rechtslage in der Schweiz zu beleuchten.
sic! 7-8/2015

Les paiements inversés entre fabricants de médicaments originaux et génériques : récents développements aux États-Unis et dans l’Union européenne et situation en Suisse, à la croisée du droit de la concurrence et du droit des brevets

Fachbeitrag
Patentrecht

Les paiements inversés entre fabricants de médicaments originaux et génériques : récents développements aux États-Unis et dans l’Union européenne et situation en Suisse, à la croisée du droit de la concurrence et du droit des brevets

Dans le contexte de la concurrence croissante entre substances originales et médicaments génériques, il est fréquent que des litiges de droit des brevets soient transigés par les parties d’une manière potentiellement non-conforme aux règles régissant l’interdiction des accords en matière de concurrence. Ce type de transactions soulève de difficiles questions quant aux champs d’application respectifs du droit des brevets et du droit de la concurrence. La présente contribution relate essentiellement deux décisions rendues en la matière, l’une par la Cour Suprême des États-Unis et l’autre par la Commission Européenne, avant d’examiner brièvement la manière dont une telle transaction pourrait être analysée en Suisse.
sic! 06/2015

Auf dem Weg zu einem international harmonisierten Lizenzvertragsrecht

Fachbeitrag

Auf dem Weg zu einem international harmonisierten Lizenzvertragsrecht

Das von Jacques de Werra herausgegebene Handbuch bietet auf 500 Seiten mit 19 voneinander unabhängigen Beiträgen in englischer Sprache, verfasst von 21 Autoren aus Westeuropa, den USA sowie China, Indien und Japan, einen reichhal­tigen, überaus bunten Strauss an Fakten und Reflexionen zu den verschiedenen Lizenzvertragsarten und zum Lizenzvertragsrecht überhaupt, wobei der Fokus abgesehen von den erwähnten asiatischen Ländern auf Europa und die USA gerichtet ist. Die sich aus den Beiträgen ergebende Vielfalt ist für den wissenschaftlich motivierten Leser sehr reizvoll, zeigt aber auch, wie gross die bestehenden Differenzen der rechtlichen Regelungen nur schon innerhalb Westeuropas sind – trotz aller Beteuerungen der zuständigen Organe, dass in der heutigen Wissensgesellschaft der rechtliche Rahmen die Verbreitung von Wissen nicht behindern dürfe, sondern erleichtern müsse. Die ­«föderalistische» Vielfalt erschwert bekanntlich IP-bezogene Transaktionen und erhöht die Transaktionskosten erheblich. Der mit dem Handbuch (mit-)verfolgte Zweck liegt denn auch erklärtermassen darin, wissenschaftlich aufbereitete Grundlagen für eine internationale Harmonisierung des Lizenzvertragsrechts bereitzustellen. Diesen Zweck erreicht das Handbuch mit seinen durchwegs auf hohem Niveau angesiedelten Bei­trägen von Akademikern und Prak­tikanten insgesamt überzeugend. Verschiedene Beiträge sind auch für den Praktiker unmittelbar von Nutzen.
sic! 05/2015

Änderungen bei gerichtlichen Zuständigkeiten in grenzübergreifenden europäischen Patentverletzungsfällen

Fachbeitrag

Änderungen bei gerichtlichen Zuständigkeiten in grenzübergreifenden europäischen Patentverletzungsfällen

In der Europäischen Union findet seit 2015 eine neue Brüssel-I-Verordnung Anwendung und wird ein einheit­liches Patentgericht aufgebaut. Dieser Artikel stellt die Änderungen für die gerichtlichen Zuständigkeiten in grenzübergreifenden europäischen Patentverletzungsverfahren vor.
sic! 05/2015

Patentübertragungsklagen vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz und die Aussetzung des Patenterteilungsverfahrens

Fachbeitrag
Patentrecht

Patentübertragungsklagen vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz und die Aussetzung des Patenterteilungsverfahrens

Vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz werden vermehrt Strei­tigkeiten geführt, die sich mit der ­Patentübertragung befassen. Der ­Beitrag zeigt auf, dass Streitigkeiten über die Patentinhaberschaft schiedsfähig sind, und nach welchem Recht diese in der Regel zu beurteilen sind. Weiter wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen das euro­päische und das Schweizer Patent­erteilungsverfahren gestützt auf Schiedsklagen ausgesetzt werden kann, bevor auf die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedsentscheiden über die Patentübertragung eingegangen wird. Der vorliegende Beitrag beschränkt sich dabei auf internationale Schiedsgerichte mit Sitz in der Schweiz.
sic! 05/2015

Les nouvelles règles suisses en matière de noms de domaine Internet

Fachbeitrag

Les nouvelles règles suisses en matière de noms de domaine Internet

Ressources essentielles de l’Internet, les noms de domaine font l’objet de nouvelles règles dans l’ordonnance du Conseil fédéral sur les domaines Internet (ODI). Cette ordonnance vise principalement à fixer le régime des domaines «.ch» et «.swiss» dont la gestion incombe à la Confédération, en prévoyant notamment les conditions mises à l’attribution de noms de domaine. Elle réorganise en outre le marché suisse en imposant une séparation claire des deux fonctions fondamentales qui structurent la gestion des noms de domaine, à savoir celles de registre et de registraire. L’ODI précise par ailleurs les contours du droit d’utiliser les ressources publiques que constituent les noms de domaine.
sic! 04/2015

Wie aus einer Fotografie ein Bild wird

Fachbeitrag
Urheberrecht

Wie aus einer Fotografie ein Bild wird

Die urheberrechtliche Beurteilung von Fotografien erfolgt zumeist ausschliesslich innerhalb der Werkkategorie «fotografische Werke». Allerdings sind längst nicht mehr alle «Fotografien» rein fotografischer Natur, sondern Bilder. Für die Beurteilung von Bildern gelten jedoch teils andere, weiter gehende und auf jeden Fall spezifische Kriterien. Um dem Wesen von fotografischen Bildern gerecht zu werden, sind somit werk-adäquate Kriterien heranzuziehen. Damit dies in der rechtlichen Beurteilung nachvollzogen werden kann, bedarf es einer vorausgehenden bildtheoretischen Darlegung. Mit und dank deren Erkenntnisse soll es ermöglicht werden, eine urheberrechtlich adäquate Zuordnung von Fotografien jeder Art zu vollziehen, damit über einen Urheberrechtsschutz befunden werden kann, der dem Wesen des tatsächlich vorliegenden Werkes gerecht wird.
sic! 03/2015

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