Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass nach heutiger Rechtslage eine künstliche Intelligenz (konkret DABUS) nicht als Erfinder qualifiziert werden kann. Der Erfinderbegriff setzt auch für eine technische Lehre, welche mit Hilfe eines Systems künstlicher Intelligenz entwickelt wurde, einen den Gesamterfolg wesentlich beeinflussenden menschlichen Beitrag voraus.
Bindungswirkung eines bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheids. Nach Zurückverweisung durch das BGer hatte das BPatGer nicht nur – wie vorgegeben – die Neuheit des Schutzanspruchs gemäss Eventualantrag bejaht, sondern auch umfassend geprüft, ob der Schutzanspruch gemäss Eventualantrag auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und diesen verneint.
Keine Prüfung auf Nachahmung (Äquivalenz) ohne entsprechendes Parteivorbringen? Kein Eingriff in den Schutzbereich des europäischen Patents EP 1 934 414 B1 – keine Prüfung auf Nachahmung gemäss Art 66 Abs. 1 lit. a PatG im Sinne von Äquivalenz nach Art. 2 des Protokolls über die Auslegung des Artikels 69 EPÜ («Auslegungsprotokoll») ohne entsprechendes Parteivorbringen?