iusNet Intellectual Property

Gemeingutcharakter

«Apfel» (fig.) für Waren der Klasse 9 eintragungsfähig

Éclairages
Markenrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hielt im vorliegenden Urteil vom 26. Juli 2023 fest, dass das Zeichen «Apfel» (fig.) für die beanspruchten Waren der Klasse 9 zum Markenschutz zuzulassen ist. Es erachtet das Zeichen weder als beschreibend noch als freihaltebedürftig
Brigitte Bieler
iusNet IP 17.12.2023

Das Zeichen «[Apfel] (fig.)» von Apple ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Im Gegensatz zur Vorinstanz, welche dem fraglichen Apfel die verlangte Unterscheidungskraft wegen beschreibenden Inhalts absprach, qualifiziert das BVGer das Zeichen «[Apfel] (fig.)» vollumfänglich als schutzfähig, weil es für alle beanspruchten Waren weder beschreibend wirke noch ein Freihaltebedürfnis bestehe.
iusNet IP 28.08.2023

Das Zeichen «[Flaschenform] (fig.)» bzw. «Nemiroff (3D)» ist markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer widerspricht dem Entscheid des IGE. Zwar habe dieses zu Recht allein auf die Abbildungen gemäss Registerauszug «Hinterlegungsbestätigung» abgestellt. Indessen sei eine ausreichende Unterscheidungskraft zu bejahen; denn der Gesamteindruck des Zeichens wirke dank der vertikalen und waagrechten Schriftzüge «Nemiroff» kennzeichnungskräftig.
iusNet IP 23.06.2022

Die Widerspruchsmarke «YT» setzt sich gegen «EYT» für Fahrräder etc. durch

Jurisprudence
Markenrecht
Wegen Verwechslungsgefahr hiess das BVGer den Widerspruch entgegen der Vorinstanz gut. Dies insbesondere mit der Argumentation, angesichts der Übernahme der Wortelemente «YT» im jüngeren Zeichen und der entsprechenden Parallelen in Schriftbild und Wortklang entstehe das Risiko, dass die massgebenden Verkehrskreise hinter den betroffenen Zeichen unzutreffende Zusammenhänge vermuten.
iusNet IP 24.04.2022

Die Widerspruchsmarke «BAROCCO» setzt sich gegen «La Barocca» für Weine und Alkoholprodukte durch

Jurisprudence
Markenrecht
Wegen direkter Verwechslungsgefahr hiess das BVGer die betroffene Beschwerde gut. Dies insbesondere mit den Argumenten, eine solche Gefahr sei gegeben angesichts der auffälligen Produkte-Ähnlichkeit oder gar -Identität, der Zeichenähnlichkeit im Schriftbild und weil die massgebenden Verkehrskreise das Wortelement «barocc» in beiden Zeichen als Assoziation zur Barockepoche verstünden.
iusNet IP 18.02.2022

Verwechslungsgefahr trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit nicht gegeben, da die (beiden) Marken zum Teil aus freihaltebedürftigen Elementen bestehen

Éclairages
Markenrecht
Zwischen den Marken "Cannamigo" und "Cannabe" besteht gemäss dem Bundesverwaltungsgericht keine Verwechslungsgefahr. Zu diesem Ergebnis gelangt das Gericht, indem es die beiden nicht freihaltebedürftigen Zeichenelemente "amigo" und "be" einander gegenüberstellt. Der Gesamteindruck der beiden Marken wird nicht (ausreichend) berücksichtigt, sondern es wird eine mosaikartige Beurteilung vorgenommen, was nicht sachgerecht erscheint.
Matthias Steinlin
iusNet IP 21.12.2021

Die Widerspruchsmarke «Cannabe» setzt sich gegen «Cannamigo» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Die Zeichen beanspruchen zwar identische Produkte. «Canna» ist jedoch eine absolut freihalteberüftige Fachbezeichnung. Und zwischen dem Element «be» der Widerspruchsmarke und dem «amigo» fehlt jede Zeichenähnlichkeit. Entsprechend liegt keine Verwechslungsgefahr vor.
iusNet IP 14.12.2021

Die Widerspruchsmarke «DOLOCYL» setzt sich gegen «DOLOCAN» für die betroffenen Produkte nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Trotz Produkteidentität und Übereinstimmungen zwischen den Zeichen wird eine Verwechslungsgefahr verneint; denn die Widerspruchmarke sei nur schwach kennzeichnungskräftig und ihr Buchstabe «y» wirke bezüglich der betroffenen Produkte als genügend unterscheidungskräftig im Vergleich mit dem angefochtenen Zeichen.
iusNet IP 27.10.2021

Die Widerspruchsmarke «PLANÈTE +» setzt sich gegen «PERPETUAL PLANET» für die betroffenen Produkte nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Trotz Produkteähnlichkeit fehlt eine Verwechslungsgefahr. Zwar übernimmt das angefochtene Zeichen den Begriff «PLANET». Jedoch besteht mit dem Wort «PERPTUAL» im jüngeren Zeichen ein relevanter Unterschied und erweist sich die Unterscheidungskraft der Widerspruchsmarke als relativ schwach.
iusNet IP 27.10.2021

Das Zeichen «QR-Code (fig.)» mit einem Kreuz in dessen Mitte ist entgegen der Ansicht des IGE schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Im Gegensatz zur Vorinstanz, welche dem Kreuz in der Mitte des fraglichen Zeichens die nötige Dominanz absprach, attestiert das BVGer ihm die nötige Unterscheidungskraft, weil die Gestaltung in der Mitte die an sich vorhandene Banalität als Abbildung eines QR-Codes überspiele.
iusNet IP 18.12.2020

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