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Gemeingutcharakter

Dem Zeichen «[Küchenmaschine] (fig.)» wird die Schutzausdehnung auf die Schweiz verweigert

Jurisprudence
Markenrecht
Für die beanspruchten Waren ist das Zeichen «[Küchenmaschine] (fig.)» beschreibend und damit zum Gemeingut gehörend. Dies trifft nicht nur auf die Maschine selber als beanspruchtes Produkt zu, sondern auch mit Bezug auf die Darstellung der Maschine auf Druckerzeugnissen; denn diesbezüglich entsteht ebenfalls der Eindruck eines Zusammenhanges mit dem Produkt selber.
iusNet IP 18.02.2020

Das Zeichen «NOVE» ist (u.a.) auch für Schmuckwaren und Bekleidung schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Im Gegensatz zum IGE qualifiziert das BVGer das Zeichen «NOVE» für keine der schweizerischen Landessprachen – und insbes. auch nicht für die italienische Sprache trotz der diesbezüglichen Verwandtschaft mit «nuove» – hinsichtlich der beanspruchten Produkte als nicht zum Gemeingut gehörend.
iusNet IP 15.12.2019

Dem Zeichen «ALOFT» wird für die (u.a.) beanspruchten Hoteldienstleistungen die Eintragung verweigert

Jurisprudence
Markenrecht
Mit Bezug auf die beanspruchten Hoteldienstleistungen («services hôteliers») erweist sich das Zeichen «ALOFT» – da beschreibend – als zum Gemeingut gehörend. Demgegenüber hat die Vorinstanz demselben Zeichen die Eintragung für «services de restauration (alimentation)» zu Recht zugestanden.
iusNet IP 15.12.2019

Das Zeichen «NOVAPRIME» wirkt in Bezug auf die beanspruchten Produkte ohne weiteres als Hinweis auf Art und Qualität

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt die Beurteilung der Vorinstanz, wonach das in Rede stehenden Zeichen im Sinne von «neu» und «erstklassig» als Hinweis auf Art und Qualität der beanspruchten Produkte verstanden wird, weshalb es als nicht unterscheidungskräftig dem Gemeingut zuzurechnen ist.
iusNet IP 09.12.2019

Der Warenbildmarke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist der schweizerische Markenschutz zu gewähren

Jurisprudence
Markenrecht
Die Ausgestaltung der Marke «1800 CRISTALINO (fig.)» ist im Bereich der Formelemente nicht ausreichend unterscheidungskräftig im Vergleich zur im beanspruchten Warensegment üblichen Formenvielfalt. Indessen beeinflussen die zweidimensionalen Elemente den Gesamteindruck dergestalt, dass dennoch eine unterscheidungskräftige Warenbildmarke gegeben ist.
iusNet IP 27.02.2019

Markenschutzfähigkeit infolge fehlender Irreführungsgefahr sowie fehlenden Gemeingutcharakters des Zeichens

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen „FLAME“ hat im Zusammenhang mit der beanspruchten Dienstleistungsklasse 44 weder eine irreführende Wirkung in geografischer Hinsicht noch stellt es Gemeingut dar.
iusNet IGR 30.09.2018

Fehlende Markenschutzfähigkeit wegen Gemeingutcharakters des Zeichens

Jurisprudence
Markenrecht

(B-5633/2016 v. 12.3.2018)

Aufgrund der Eigenschaft des Zeichens „MINT FUSION“ als Ausdruck mit Gemeingutcharakter bezüglich Waren der Klasse 34 kann dieses Zeichen nicht als Marke eingetragen werden.
iusNet IGR 30.09.2018

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