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Erfordernis einer differenzierten Prüfung des Verlagsprogramms / kein Abstellen einzig auf die Bezeichnung der Gesuchstellerin selber als Fachverlag und ein angeblich beschränktes Zielpublikum

Jurisprudence
Urheberrecht

Erfordernis einer differenzierten Prüfung des Verlagsprogramms / kein Abstellen einzig auf die Bezeichnung der Gesuchstellerin selber als Fachverlag und ein angeblich beschränktes Zielpublikum

Es ist willkürlich, das Gesuch um einen Strukturbeitrag aus dem Kredit zur Verlagsförderung einzig mit der Begründung abzulehnen, die Gesuchstellerin bezeichne sich selber als Fachverlag und wende sich nur an ein beschränktes Zielpublikum.
iusNet IGR 30.09.2018

Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klasse 35)

Jurisprudence
Markenrecht

Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klasse 35)

Die Übernahme des Hauptbestandteils einer Widerspruchsmarke durch eine jüngere Marke führt praxisgemäss zur Bejahung der Verwechslungsgefahr. Dennoch prüft das Gericht auch die allgemein hinsichtlich Verwechslungsgefahr bekannten Kriterien (massgebliche Verkehrskreise, Gleichartigkeit der betroffenen Dienstleistungen, Zeichenähnlichkeit, Gesamtbetrachtung).
iusNet IGR 30.09.2018

Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klassen 16&18)

Jurisprudence
Markenrecht

Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klassen 16&18)

Die Übernahme des Hauptbestandteils einer Widerspruchsmarke durch eine jüngere Marke führt praxisgemäss zur Bejahung der Verwechslungsgefahr. Dennoch prüft das Gericht auch die allgemein hinsichtlich Verwechslungsgefahr bekannten Kriterien. Vorab wird aber auch die Einrede des Nichtgebrauchs thematisiert.
iusNet IGR 30.09.2018

Die bezüglich des Begriffs "Manufactum" unveränderte Übernahme durch die angefochtene Marke "espresso manufactum" führt betr. die geltend gemachten Waren zur Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht

Die bezüglich des Begriffs "Manufactum" unveränderte Übernahme durch die angefochtene Marke "espresso manufactum" führt betr. die geltend gemachten Waren zur Verwechslungsgefahr

Insbesondere wegen der identischen Verwendung des Begriffs "Manufactum" in Alleinstellung durch die neue Marke ist – zumal angesichts der bezüglich der betroffenen Waren nur durchschnittlichen oder gar geringen Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise – auf das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zu schliessen.
iusNet IGR 04.11.2018

Zwischen den Marken "GLASS DOC" und "Glass Doc (fig.)" besteht eine Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht

Zwischen den Marken "GLASS DOC" und "Glass Doc (fig.)" besteht eine Verwechslungsgefahr

Die Identität der durch beide zu vergleichenden Marken beanspruchten Waren und Dienstleistungen sowie der Gesamteindruck der prägenden identischen Wortelemente führen zu einer (unmittelbaren sowie mittelbaren) Verwechslungsgefahr.
iusNet IGR 04.11.2018

Zwischen den Marken "IMPERIAL" UND "TIERRA IMPERIAL" besteht keine Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht

Zwischen den Marken "IMPERIAL" UND "TIERRA IMPERIAL" besteht keine Verwechslungsgefahr

Die Widerspruchsmarke "IMPERIAL" hat wegen ihrer anpreisenden Wirkung nur eine schwache Kennzeichnungskraft, und in der angefochtenen Marke steht das Element "Tierra" im Vordergrund. Deshalb ist eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zu verneinen. Auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr fehlt, weil unwahrscheinlich ist, dass das Element "Imperial" als gemeinsames Stammelement der beiden Marken verstanden wird.
iusNet IGR 10.11.2018

Nichtgebrauchseinrede sowie Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen / Rückweisung infolge Neuerungen im Sachverhalt

Jurisprudence
Markenrecht

Nichtgebrauchseinrede sowie Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen / Rückweisung infolge Neuerungen im Sachverhalt

Angesichts der ausdrücklichen Verpflichtung des Markeninhabers im Rahmen eines Lizenzvertrags mit einem Detail-Grossverteiler zum Absatz des fraglichen Produktes in der Schweiz ist der Nachweis des Markengebrauchs erfüllt.
iusNet IGR 10.11.2018

Die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen / Eine indirekt im Verkehr durchgesetzte Marke ist nicht (mehr) ohne weiteres als stark zu qualifizieren

Jurisprudence
Markenrecht

Die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen / Eine indirekt im Verkehr durchgesetzte Marke ist nicht (mehr) ohne weiteres als stark zu qualifizieren

Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen; denn die Widerspruchsmarke "Pupa" wurde einfach vollständig in die angefochtene Marke "Fashion Pupa" integriert. Entgegen früherer bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist ein indirekt im Verkehr durchgesetztes Zeichen nicht (mehr) ohne weiteres als starke Marke zu behandeln.
iusNet IGR 10.11.2018

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