Mit einer Information vom 30. Januar 2023 orientiert das WIPO über Änderungen ab dem 1. April 2023 in den «Common Regulations Under the 1999 Act and the 1960 Act of the Hague Agreement» zum Thema möglichst aktueller Angaben über die Vertreter von Designinhabern im Verhältnis zum WIPO.
Mit Urteil C-124/18 P vom 29. Juli 2019 vertiefte der EuGH seine Praxis zu den absoluten Eintragungshindernissen von Marken. Anhand von zwei Unionsmarken der Red Bull GmbH erörterte er, ob die jeweils aus den Farben Blau und Silber zusammengesetzten Marken und ihren jeweiligen Beschreibungen den Anforderungen an eine Unionsmarke genügen.
Die Anmeldung einer Marke muss so erfolgen, dass Gegenstand und Reichweite des verlangten Schutzes klar und eindeutig bestimmt sind. Wenn Angaben zum Verhältnis zwischen zwei Farben so ausfallen, dass zahlreiche unterschiedliche Kombinationen möglich sind, ist dieses Erfordernis nicht erfüllt.