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Domaine du droit 06

Markenrecht

Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klassen 16&18)

Jurisprudence
Markenrecht
Die Übernahme des Hauptbestandteils einer Widerspruchsmarke durch eine jüngere Marke führt praxisgemäss zur Bejahung der Verwechslungsgefahr. Dennoch prüft das Gericht auch die allgemein hinsichtlich Verwechslungsgefahr bekannten Kriterien. Vorab wird aber auch die Einrede des Nichtgebrauchs thematisiert.
iusNet IGR 30.09.2018

Übernahme des Hauptbestandteils der Widerspruchsmarke (konkret des Wortbestandteils „seven“) durch eine jüngere Marke (Klasse 35)

Jurisprudence
Markenrecht
Die Übernahme des Hauptbestandteils einer Widerspruchsmarke durch eine jüngere Marke führt praxisgemäss zur Bejahung der Verwechslungsgefahr. Dennoch prüft das Gericht auch die allgemein hinsichtlich Verwechslungsgefahr bekannten Kriterien (massgebliche Verkehrskreise, Gleichartigkeit der betroffenen Dienstleistungen, Zeichenähnlichkeit, Gesamtbetrachtung).
iusNet IGR 30.09.2018

Der EUGH kritisiert den fehlenden Nachweis der Verkehrsdurchsetzung für sämtliche Mitgliedstaaten, in denen die betroffene Marke keine originäre Unterscheidungskraft besass

Jurisprudence
Markenrecht
Der EUGH bestätigt die Auffassung des Gerichts der Europäischen Union, wonach es nicht ausreicht, wenn der Nachweis der Verkehrsdurchsetzung, soweit keine originäre Unterscheidungskraft gegeben ist, nicht mit Wirkung für jeden einzelnen Mitgliedstaat erbracht wird.
iusNet IGR 30.09.2018

Markenschutzfähigkeit infolge fehlender Irreführungsgefahr sowie fehlenden Gemeingutcharakters des Zeichens

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen „FLAME“ hat im Zusammenhang mit der beanspruchten Dienstleistungsklasse 44 weder eine irreführende Wirkung in geografischer Hinsicht noch stellt es Gemeingut dar.
iusNet IGR 30.09.2018

Das Zeichen „SHOE PASSION“ gehört in den Bereich des Gemeingutes

Jurisprudence
Markenrecht

(B-7509/2016 v. 7.5.2018)

Mangels der nötigen Unterscheidungskraft ist die Marke „SHOE PASSION“ hinsichtlich der geltend gemachten Klassen dem Bereich des Gemeingutes zuzuordnen. Die geltend gemachte Gleichbehandlung mit älteren Marken dringt mangels relevanter Vergleichbarkeit nicht durch.
iusNet IGR 30.09.2018

Fehlende Markenschutzfähigkeit wegen Gemeingutcharakters des Zeichens

Jurisprudence
Markenrecht

(B-5633/2016 v. 12.3.2018)

Aufgrund der Eigenschaft des Zeichens „MINT FUSION“ als Ausdruck mit Gemeingutcharakter bezüglich Waren der Klasse 34 kann dieses Zeichen nicht als Marke eingetragen werden.
iusNet IGR 30.09.2018

Täuschungsgefahr des Zeichens "Sibirica" i.S. einer Herkunftsangabe

Jurisprudence
Markenrecht

(B-3660/2016 v. 30.1.2018)

Mit Bezug auf die geltend gemachten Warenklassen erweist sich das Zeichen „Sibirica" als irreführend, weil es durch die massgebenden Abnehmer als Herkunftsangabe verstanden wird.
iusNet IGR 30.09.2018

Der Schutz von Zeichen durch das NZSchG geht dem Markenschutzrecht nach MSchG vor

Jurisprudence
Markenrecht
Das Sigel "ADB" steht für "Asian Development Bank" und ist gemäss NZSchG – mit Vorrang gegenüber dem MSchG – geschützt. Allerdings sind die sich aufgrund von Art. 5 NZSchG ergebenden wohlerworbenen Rechte zu berücksichtigen. Die Wort-/Bildmarke adb (fig.) ist demgegenüber nicht als neues Zeichen eintragungsfähig.
iusNet IGR 30.09.2018

Bedeutung einer nichtigen Vereinbarung über die Verwendung eines Namens für die Eintragung desselben als Bestandteil einer bzw. mehrerer Marken

Jurisprudence
Markenrecht
Masst sich ein Vermieter aufgrund einer nichtigen Vertragsabrede mit dem Mieter an, einen durch diesen verwendeten Namen im Rahmen einer bzw. mehrerer Marken im Markenregister eintragen zu lassen, hält sich das Bundesgericht an die verbindlichen Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz und deren daraus abgeleitete Rechtsfolge, infolge Nichtigkeit der Vertragsabrede seien auch die betroffenen die Markeneintragungen zu löschen.
iusNet IGR 23.08.2018

Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ wird durch das massgebende Publikum als Hinweis auf die angebotenen Produkte und/oder deren Anbieter verstanden, der trotz Formulierung in englischer Sprache ohne weiteres verständlich ist. Trotz einer Vielzahl herangezogener Vergleichsmarken ist kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gegeben.
iusNet IGR 23.08.2018

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