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Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

«Summerer» ist nicht gleich Obstler – Trotz Unterschieden bei Ausstattung und Web – auftritt lehnt sich der «Summerer» Likör unnötig an den populären «Ingwerer» Likör an

Éclairages
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Angesichts der mittels konstanter Medienberichterstattung und stetig steigenden Umsätzen nachgewiesenen Popularität des klägerischen Ingwer-Likörs «Ingwerer» wurde die Teilidentität in den letzten vier Buchstaben des jüngeren Konkurrenzprodukts «Summerer» der Beklagten als unlautere Rufausbeutung qualifiziert, weil beim Publikum Gedankenassoziationen geweckt werden und die Zeichenwahl mangels sachlicher Rechtfertigung im Bereich von Spirituosen als unnötig beurteilt wurde.
Fabio Versolatto
iusNet IP 31.05.2021

Keyword Advertising – was ist es genau und was gilt rechtlich?

Articles thématiques
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Keyword Advertising ist für viele Unternehmen unabdingbar geworden. Denn es gilt: sich möglichst weit oben zu positionieren (sog. Anzeigenrang), damit potenzielle Kunden auf die Webseiten der werbenden Unternehmen gelangen.
Sebastian Saissi
iusNet IP 21.12.2020

Kein Licht am Ende des Tunnels für «Luminarte» im Kennzeichenstreit gegen «Lumimart»

Éclairages
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Zwischen dem hierzulande im Verkehr für Leuchten und Lampen durchgesetzten Kennzeichen «Lumimart» einerseits und dem Zeichen eines grenznahen deutschen Mitbewerbers «Luminarte» andererseits besteht gemäss Bundesgericht eine mittelbare Verwechslungsgefahr nach UWG. Die von der Vorinstanz festgestellte erhöhte Bekanntheit der klägerischen Fachmarktkette zufolge langjährigen und intensiven Gebrauchs war mitentscheidend.
Fabio Versolatto
iusNet IP 23.02.2021

Die Verwendung von «Luminarte» ist im Vergleich zum älteren «Lumimart» unlauter

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

4A_267/2020 v. 28.12.2020 (vgl. 4A_265/2020 v. 28.12.2020)

Analog zur markenrechtlichen Beurteilung bestätigt das BGer auch einen lauterkeitsrechtlichen Missbrauch mittels jüngerer Zeichen mit dem Element «luminarte» im Vergleich zu älteren Zeichen mit dem Element «lumimart».
iusNet IP 22.02.2021

Mit Bezug auf Ingwer-Liköre stellt «Summerer» (u.a.) im Vergleich zum bereits bekannten «Ingwerer» eine Rufausbeutung nach UWG dar

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Mit Bezug auf Ingwer-Likör liegt in der Bezeichnung «Summerer» eine Rufausbeutung im Verhältnis (u.a.) zum bereits bekannten Produkt unter der Bezeichnung «Ingwerer» vor (Art. 3 Abs. 1 Bst. e UWG). Dies unabhängig davon, dass das «Ingwerer» vertreibende Unternehmen dieses Zeichen auch als Marke eintragen liess.
iusNet IP 18.12.2020

Täuschungen durch Herkunftsangaben oder nach UWG können sich bei Prospekten nur aus deren Gesamtwirkung (und nicht nur in Details) ergeben

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
«VALS» in einem Prospekt für in der Schweiz vertriebene französische Keramikplatten wirkt nur als irreführende Herkunftsangabe nach MSchG, wenn der Gesamteindruck des Prospekts als Hinweis auf Produkte aus Vals wirkt oder als Irreführung nach UWG, wenn der Gesamteindruck des Prospekts bezüglich Eigenschaften der Produkte oder durch unzulässige Anlehnungen an Konkurrenzprodukte irreführend wirkt.
iusNet IP 13.10.2019

«atrimos immobilien gmbh» ist im Verhältnis zu «altrimo ag» sowohl firmen- als auch lauterkeitsrechtlich zulässig

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Die Klage der « altrimo ag» gegen die «atrimos immobilien gmbH» wird abgewiesen. Zwar bestehen gewisse Überschneidungen der betroffenen Geschäftsfelder. Indessen liegen auf beiden Seiten kennzeichungsstarke Fantasieelemente vor, weshalb firmenrechtlich keine Verwechslungsgefahr besteht. Auch die tatsächlich verwendeten Logos sprachen nicht für einen (lauterkeitsrechtlichen) Verstoss.
iusNet IP 29.09.2019

«OTTO’S» setzt sich gegen die Markt-Ausdehnungspläne der «OTTO»-Gruppe teilweise durch

Jurisprudence
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Grundsätzlich kann sich die deutsche OTTO-Gruppe auf die zeitliche Priorität ihrer Zeichen berufen. Indessen hat sie sich im Verhältnis zur Otto’s AG eine missbräuchlich verzögerte Berufung auf eine Rechtsverletzung vorwerfen zu lassen, da sie den Gebrauch des jüngeren Zeichens nicht nur geduldet, sondern ausdrücklich darauf verzichtet hat, ihre prioritären Markenrechte geltend zu machen.
iusNet IP 24.08.2019

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