21. Zürcher Tagung zum Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht sind eng miteinander verbunden, wie das Fallrecht vom Kodak-Entscheid des Bundesgerichts (1999) bis zum DCC-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (2018) unterstreicht. Die Zusammenschau von Kartell- und Immaterialgüterrecht ist für beide Seiten gewinnbringend. Das Seminar gibt einerseits einen Überblick über jüngste Entwicklungen im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Andererseits möchte es das Verhältnis zwischen beiden Rechtsgebieten ausleuchten, insbesondere hinsichtlich aktueller Bezüge. Ausserdem gilt es einen Geburtstag zu feiern: Das Kartellgesetz ist dieses Jahr 25 Jahre alt geworden.
Referenten: Prof. Dr. Andreas Heinemann, Dr. Mathis Berger