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«Swiss-Type Claims»: Der Anfang einer kleinen Revolution und ihre Bedeutung für das Patentrecht in Neuseeland

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«Swiss-Type Claims»: Der Anfang einer kleinen Revolution und ihre Bedeutung für das Patentrecht in Neuseeland

Als ein Weg, um die fehlende Patentierbarkeit von Verfahren zur therapeutischen Behandlung des menschlichen Körpers zu kompensieren, sind «Swiss-type Claims» (schweizerische Anspruchsform) für neue Verwendungen bekannter Medikamente umstritten. Da die Schweiz eine starke – und patentabhängige – Pharmaindustrie hat, ist es kein Wunder, dass sie als erstes Land diese Ansprüche zugelassen hat. Man kann sich vorstellen, dass dies ebenso in Europa Sinn macht. Für Neuseeland, welches keine grosse patentabhängige Industrie hat, ist eine solche Erlaubnis nicht angebracht. Dieser Artikel diskutiert die Natur solcher Ansprüche in einer rechtsvergleichenden Perspektive und untersucht die Situation in der Schweiz, beim Europäischen Patentamt und in Neuseeland. Der Artikel analysiert den Kontext, in dem Swiss-type Claims gewährt werden, und fragt, ob deren Gewährung der ökonomischen und Entwicklungs-Situation von Neuseeland angemessen ist.
sic! 04/2016

Providerhaftung – auf dem Weg zum Urheberverwaltungsrecht?

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Providerhaftung – auf dem Weg zum Urheberverwaltungsrecht?

Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das Urheberrecht modernisiert und im Namen der Pirateriebekämpfung eine Reihe neuer Pflichten für Internet-Service-Provider eingeführt werden sollen. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Vorschläge vor dem Hintergrund einer Darstellung der Grundzüge der Providerhaftung, also der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Internet-Service-Providern im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen, die von Dritten unter Verwendung ihrer Dienste begangen werden. Er kommt zum Schluss, dass der Gesetzesentwurf in diesem Bereich weit über das Ziel hinausschiesst und grundlegend überarbeitet werden muss.
sic! 03/2016

Zur Beschleunigung des Tarifverfahrens im Urheberrecht

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Urheberrecht

Zur Beschleunigung des Tarifverfahrens im Urheberrecht

Tarifgenehmigungsentscheide der Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten können heute bei zwei Rechtsmittelinstanzen angefochten werden: beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesgericht. Dieser doppelte Instanzenzug führt zu einer Verfahrensdauer, welche dem besonderen Bedürfnis nach rascher und endgültiger Entscheidung bei Tarifstreitigkeiten im Urheberrecht nicht genügend Rechnung trägt. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern sich dieses Verfahren verkürzen liesse, und plädiert für eine Direktbeschwerde ans Bundesgericht.
sic! 02/2016

Die «Smartphone Wars» nach der Entscheidungsschlacht

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Die «Smartphone Wars» nach der Entscheidungsschlacht

Seit einiger Zeit forciert die Europäische Kommission das Kartellrecht zur Eindämmung der sog. Smartphone Wars. Darunter versteht man den mittels Patenten ausgetragenen Kampf um Marktanteile zwischen den Akteuren im Bereich der Mobiltelefonie und -kommunikation. Patente sind auf den entsprechenden Märkten besonders wertvoll, wenn sie in technologischen Standards enthalten sind. Im Rahmen einer Vorlagefrage des LG Düsseldorf hatte der Europäische Gerichtshof aufgrund divergierender Rechtsauffassungen Gelegenheit und Aufgabe, verbindliche Vorgaben zum Interessenausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern zu schaffen. Mit seinem Entscheid vom 16. Juli 2015 scheint dies geglückt. Dessen Einordnung weckt aber Zweifel an der Richtigkeit des eingeschlagenen kartellrechtlichen Wegs. Vertragliche oder immaterialgüterrechtliche Lösungsansätze lägen näher.
sic! 01/2016

BestWater: Der EuGH auf blinder Fahrt in trüben Gewässern

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BestWater: Der EuGH auf blinder Fahrt in trüben Gewässern

Nach dem EuGH ergibt sich die Antwort auf die Vorlagefrage im vorliegenden Verfahren aus der blossen Anwendung der im Svensson-Entscheid begründeten Rechtsprechung zum Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke durch das Setzen von Links. In tatsächlicher Hinsicht bestehen allerdings zentrale Unterschiede. Während im Svensson-Entscheid die urheberrechtliche Bedeutung von «anklickbaren Links» zu beurteilen war, geht es im vorliegenden Verfahren um sog. Framing und Inline Linking, bei welchen fremde Inhalte auf einer Website eingebettet und dem Benutzer der Website ty­pischerweise ohne Anklicken eines Links angezeigt werden. Entgegen der Einschätzung des EuGH ist der vorliegende Entscheid damit nicht eine ­blosse Anwendung, sondern eine massgebliche Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung. Die mit diesem Entscheid geschaffene Rechtslage erscheint dabei als problematisch, weil damit urheberrechtlich geschützte Werke, die auf einer beliebigen Website frei zugänglich sind, auch auf jeder anderen Website zugänglich gemacht werden dürfen. Eine derartige Weiterentwicklung der Rechtslage hätte der EuGH zumindest näher begründen müssen.
sic! 12/2015

Geprüftes Schweizer Patent – ein Wettbewerbsvorteil für die Schweiz?

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Geprüftes Schweizer Patent – ein Wettbewerbsvorteil für die Schweiz?

Die Patentlandschaft in Europa steht vor einer grösseren Änderung. Die Europäische Union (EU) schafft im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit einen einheitlichen Patenttitel und ein einheitliches Patentgericht. Auch das Eidgenös­sische Institut für geistiges Eigentum (IGE) denkt offen über strukturelle Reformen des Schutzes für tech­nische Erfindungen in der Schweiz nach. In diesem Rahmen spielt das IGE mit dem Gedanken der Einführung einer Vollprüfung des Schweizer Patents, die auch Neuheit und erfinderische Tätigkeit beinhaltet, der Etablierung einer Neuheitsschonfrist für Offenbarungen des Erfinders und der Einführung eines Gebrauchsmusters. In diesem Zusammenhang hat das IGE eine Studie durchführen lassen, die diese Fragen unter Berücksichtigung der beteiligten Kreise analysiert4. In diesem Artikel sollen die Ergebnisse der Studie und die möglichen Szenarien kurz diskutiert werden.
sic! 12/2015

Gewerbsmässige Markenverletzung bei Privatverkäufen über Auktionsplattformen

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Gewerbsmässige Markenverletzung bei Privatverkäufen über Auktionsplattformen

Durch die zunehmende Verlagerung des Handels- und Verkaufsgewerbes von stationären Marktplätzen auf Online-Auktionsplattformen ergeben sich neue Herausforderungen an die Grenzziehung zwischen markenrechtlich erlaubtem Privatgebrauch und markenrechtlich verbotenen ­gewerbsmässigen Handlungen. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob und inwiefern das schweizerische und das deutsche Markenrecht das Vorliegen der Gewerbs­mässigkeit in Bezug auf den Verkauf von Produkten, die Marken Dritter tragen, durch Privatpersonen über Online-Auktionsplattformen unterschiedlich beurteilen und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben.
sic! 12/2015

Wann wird ein Swiss-type claim direkt verletzt?

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Wann wird ein Swiss-type claim direkt verletzt?

Rund dreissig Jahre nach Einführung von Patentansprüchen in der sogenannten schweizerischen Form bereitet deren Handhabung noch immer erdenkliche Mühe – und zwar nicht in Nebenpunkten, sondern bereits im Grundsätzlichen. Dies betrifft etwa die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arzneimittelhersteller ein Patent auf eine zweite medizinische Indikation eines bekannten Wirkstoffs direkt verletzt, wenn er diesen Wirkstoff mit einer auf die patentfreie Indikation beschränkten Marktzulassung vermarktet (sog. skinny label), das Arznei­mittel aber letztlich (auch) für die geschützte Indikation abgegeben wird. Diese – in der Schweiz gerichtlicher Klärung harrende – Frage nach der direkten Verletzung gewinnt mit der bevorstehenden Einführung des Ärzte- und Apothekerprivilegs an praktischer Bedeutung.
sic! 11/2015

Utilisation licite de la marque d’autrui : un point de situation

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Markenrecht

Utilisation licite de la marque d’autrui : un point de situation

La question de l’utilisation par un tiers de la marque d’autrui pour vendre des produits originaux (par un importateur parallèle, p.ex.), des accessoires de produits originaux (capsules « compatibles Nespresso », p.ex.), ou des services fournis sur des produits originaux (garage « spécialisé Audi », p. ex.) se pose de façon récurrente tant en Suisse qu’à l’étranger. Deux arrêts récents, rendus par la Cour de cassation française et la High Court irlandaise, nous donnent l’opportunité d’apporter notre pierre à l’édifice.
sic! 11/2015

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

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Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

Im genannten Aufsatz der wurde der Weg der Rechtsprechung des EPA zur Priorität bis heute aufgezeigt sowie die Probleme, die infolge Selbstkollision mit eigenen Anmeldungen der gleichen Patentfamilie unter dieser etablierten Rechtsprechung entstehen. Zudem wurde die neuere Rechtsprechung der Technischen Beschwerdekammern des EPA vorgestellt, die einen Ausweg aus dieser Problematik vorschlägt, aber im Widerspruch zur etablierten Rechtsprechung steht, und es wurden Werkzeuge vorgeschlagen, die diese neuere Rechtsprechung für die Praxis anwendbar machen. Im Aufsatz wurde bereits an­gekündigt, dass eine Technische Beschwerdekammer eine Vorlage für die Grosse Beschwerdekammer zu dieser Thematik in Ausarbeitung hat. Diese Technische Beschwerdekammer hat nun kürzlich die Zwischenentscheidung gefällt, eine solche Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer zu machen, und die Entscheidung und die Vorlagefragen sollen in Ergänzung des genannten Aufsatzes kurz vorgestellt werden.
sic! 10/2015

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