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Natürliche Person

Maschine vs. Mensch: das europäische Patentamt (EPA) versagt einer Maschine mit künstlicher Intelligenz den Erfinderstatus

Rechtsprechung
Patentrecht
Das EPA hat die Patentanmeldungen EP 18 275 163 und EP 18 275 174 zurückgewiesen, weil der genannte Erfinder kein Mensch, wie es das Europäische Patentübereinkommen verlangt, sondern eine KI-Maschine sei. 
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