Das EUG bestätigt, dass die durch die Klägerin eingereichten Fotos bzw. Instagram-Darstellungen von Rihanna mit weissen Turnschuhen von Puma als Belege zum Nachweis taugten, dass es sich um ein bereits offenbartes Vormodell des als zu schützen geltend gemachten Designs handelte. Der Einwand der fehlenden Möglichkeit der Kenntnisnahme durch betroffene Fachkreise ging fehl, weil dies zumindest für eines der Fotos nicht zutraf.