Wird eine konzessionierte Verwertungsgesellschaft mit Erhebungskompetenz für Vergütungen für urheberrechtliche Nutzungen zur ermessensweisen Berechnung entsprechender Beträge gezwungen und reagiert der oder die Betroffene auf eine entsprechende Einforderungsklage auch gegenüber dem Gericht nicht, wird die Forderung ohne weiteres anerkannt.