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Genehmigungsfiktion

SUISA setzt sich gegen Radio A (Klage und Widerklage) im Wesentlichen durch

Rechtsprechung
Urheberrecht
Die Klage der Radio A.___ AG gegen SUISA mit der Begründung, das Radio habe keine Urheberrechte verletzt, setzt sich nicht durch. Die Widerklage der SUISA mit Geldforderungen gegen die Radio A.___ AG wird teilweise unter Fiktion einer Genehmigung von SUISA-Schätzungen gutgeheissen, teilweise jedoch wegen Unzulässigkeit einer Genehmigungsfiktion an die Vorinstanz zurückgewiesen.
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